…unsere Spezialisierung ist Ihr Vorteil!
Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts bieten wir eine umfassende Rechtsberatung in allen Gebieten des Unternehmensrechts. Dies beinhaltet die Betreuung sowohl von Personen(handels)gesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG etc.) als auch von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG etc.). Selbstredend bietet die Kanzlei auch gegenüber Einzelunternehmen eine umfassende Beratung.
Insbesondere für Start-Up-Unternehmen und Existenzgründer ist eine umfassende rechtliche Beratung unverzichtbar, um den Grundstein einer erfolgreichen Entwicklung zu legen. Zudem kann ein frühzeitiger Gesellschaftsvertrag zahlreiche Problemkreise ausschließen, die im Fall einer Gesellschafterauseinandersetzung auftreten könnten.
Schwerpunkte im Bereich des Gesellschaftsrechts sind daher u.a. die individuelle Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerdienstverträgen, die Wahrnehmung und Durchsetzung von Gesellschafterrechten, die Vertretung bei Gesellschafterversammlung.