…unsere Spezialisierung ist Ihr Vorteil!
Handelsrecht
Unser Leistungsspektrum im Handelsrecht umfasst insbesondere das Handelsvertreterrecht, die Anforderungen an Unternehmen durch das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie jegliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Handelsregister.
Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Erstellung von Handelsvertreterverträgen und der damit einhergehenden Problematiken (Provisionsansprüche, Wettbewerbsverbote etc.). Auch in den Problemkreisen zum Handelsvertreterausgleich nach § 89 b HGB stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz und Erfahrung gerne zur Verfügung.